Aus dem Meister-BAföG ist das Aufstiegs-BAföG geworden. Seit August 2016 wurde der Kreis der Förderberechtigten erweitert, zudem gibt es mehr Geld. Die verbesserte Förderung können natürlich auch die Lehrgangsteilnehmer des BBZ nutzen, die Kurse der beruflichen Aufstiegsfortbildung buchen. Ob es zum Beispiel im gewerblichen Bereich um Meister-Kurse geht oder im kaufmännischen Bereich um Kurse für Fachwirte oder Fachkaufleute – all diese BBZ Mitte Kurse haben in der Wirtschaft einen hohen Stellenwert. So sind die Meister-, Fachkaufleute- und Fachwirte-Lehrgänge nach dem Deutschen Qualitätsrahmen (DQR) dem Bachelor-Niveau gleichrangig und der Geprüfte Betriebswirt IHK wie auch der Geprüfte Technische Betriebswirt IHK dem Master-Niveau. Diese Kurse konnten schon bisher über das so genannte Meister-BAföG gefördert werden. Im aktuellen Aufstiegs-BAföG ist die Förderung deutlich erhöht. Derzeit gibt es einen 40-prozentigen Zuschuss zu den Kurs- und Prüfungsgebühren (zuvor 30,5 Prozent). Die restlichen 60 Prozent der Kosten können durch ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert werden. Nach bestandener Prüfung werden auf Antrag – quasi als Erfolgsbonus – von der rückzahlungspflichtigen Darlehenssumme weitere 40 Prozent (zuvor 25 Prozent) erlassen. Beide Förderungen zusammen machen 64 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren aus, so dass nur ein Eigenanteil von 36 Prozent verbleibt. Kleines Rechenbeispiel: Bei Kosten von 4.500 Euro liegt der Eigenanteil schließlich nur noch bei 1.620 Euro. Zahlt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten an den Bildungsträger, so gilt die Förderung selbstverständlich nur für den Eigenanteil des Arbeitnehmers. Weitere Neuerung: Auch wer einen Bachelor-Abschluss oder ein Fachhochschul-Diplom hat sowie Teilnehmer mit abgebrochenem Studium können die Fördergelder für eine Aufstiegsfortbildung, unabhängig vom Alter, nutzen. Bei vollzeitfortbildungen kann zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert werden. Neben dem Aufstiegs-BAföG kommen für Teilnehmer von BBZ Mitte Kursen weitere Fördermöglichkeiten in Frage, zum Beispiel die Bildungsprämie, ein Bundesprogramm, das sich an beschäftigte Arbeitnehmer oder Selbstständige richtet. Wer ein Jahreseinkommen von weniger als 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro) hat, kann 50 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 500 Euro, als Zuschuss bekommen. Für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer mit Qualifizierungsbedarf ist der sogenannte Bildungsgutschein gedacht, den die Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Kreisjobcenter) bei Bedarf ausstellen.
Was wird gefördert?
Neben den klassischen Vorbereitungslehrgängen auf die Meister-Prüfung sind auch andere Aufstiegsfortbildungen förderbar, zum Beispiel die Weiterbildung zum geprüften Fachwirt IHK oder geprüften Betriebswirt IHK.
Wer wird gefördert?
Personen, die eine Aufstiegsfortbildungen absolvieren, die eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss vorweisen können.
Wie hoch ist die Förderung?
40 Prozent der Kosten werden als Zuschuss gewährt. Die restlichen 60 Prozent können als Darlehen beantragt werden. Nach bestandener Prüfung werden auf Antrag von der rückzahlungspflichtigen Darlehenssumme weitere 40 Prozent erlassen. Weitere Förderungen sind möglich (zum Beispiel Unterhaltsleistungen bei Vollzeit-Lehrgängen).
Was wird gefördert?
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro.
Wer wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
50 Prozent der Lehrgangskosten, maximal jedoch 500 Euro.
Den Prämiengutschein erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle z.B.:
Sie erhalten Ihren Prämiengutschein nach einer persönlichen und kostenlosen Bildungsberatung bei:
Hessencampus Fulda - Bildungsberatungszentrum, Herrn Bern Kromp udn Herrn Peter Hille, Am alten Schlachthof 4, 36037 Fulda, Telefon 0661 5800 222, www.hessencampus-fulda.de; info@hessencapmus-fulda.de
Was wird gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger dabei, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Die Begabtenförderung ist zugleich eine Anschubfinanzierung für die eigenständige Weiterbildung und fördert so die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen.
Wer wird gefördert?
Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert wurde.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen die Bewerber grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Es bestehen drei Möglichkeiten, die Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Bewerber entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
Ausnahme: Förderung ist auch bei Arbeitslosigkeit möglich – wer arbeitslos ist, kann sich auch für das Programm bewerben. Die Voraussetzung: Nachweis der Arbeitslosigkeit und Belege, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Ansprechpartner: Wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen hat, wendet sich an die für die Bewerbung zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen war.
Es handelt sich um Bundesmittel, die in begrenztem Umfang je Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Eine frühzeitige Beantragung ist ratsam.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung umfasst Zuschüsse für Kosten von fachlichen oder außerfachlichen anspruchsvollen Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 6.000 Euro, verteilt über drei Jahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können bezuschusst werden.
Was wird gefördert?
Weiterbildungen, die für die berufliche Eingliederung oder für die Abwendung drohender Arbeitslosigkeit notwendig sind. Übernommen werden Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen. Bildungsträger und die Weiterbildungsmaßnahme müssen nach AZAV zertifiziert sein.
Wer wird gefördert?
Arbeitslose oder von Arbeitslosigikeit bedrohte Arbeitnehmer/innen mit Qualifizierungsbedarf.
Wie hoch ist die Förderung?
Übernommen werden Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen (zum Beispiel Lehrgangs- und Prüfungskosten, Fahrt- und bei Bedarf auch Unterbringungskosten, Kinderbetreuungskosten).
Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Maßnahme liegt im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Amt für Grundsicherung (Kreisjobcenter).
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) der Bundesagentur für Arbeit soll die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer intensiviert und somit das Qualifizierungsniveau verbessert werden. Ziel des Programms ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Vermeidung von Entlassungen.
Arbeitnehmern können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (zum Beispiel Fahrkosten) gewährt werden.
Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn
Der Arbeitsentgeltzuschuss kann bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit erbracht werden.
Wer wird gefördert?
Geringqualifizierte Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.
1. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss zum Nachholen eines Berufsabschlusses. Dies gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann (auch Pflege- und Erziehungszeiten werden berücksichtigt).
2. Förderung von älteren Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten (KMU) wenn
Wie hoch ist die Förderung?
Bei geringqualifizierten Beschäftigten, die an Weiterbildungen teilnehmen, welche zu einem Berufsabschluss führen (zum Beispiel Umschulungen, Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen), werden die notwendigen Lehrgangskosten in voller Höhe erstattet. Dies gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
Bei sonstigen Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen übernehmen die Agenturen die Lehrgangskosten nur anteilig:
Bei der Beantragung der Fördermittel unterstützt Sie der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur:
Agentur für Arbeit, Arbeitgeberservice, Rangstraße 4, 36037 Fulda, Telefon 0661 17-377, www.arbeitsagentur.de
Was wird gefördert?
Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich.
Wer wird gefördert?
Sie können die Förderung unter folgenden Voraussetzungen erhalten:
Wie hoch ist die Förderung?
Alle individuellen Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bildungspoints von ProAbschluss. Kontakt über:
Weiterbildung Hessen e.V. Frankfurt am Main, Telefon 069 5979966-0, www.wb-hessen.de, www.proabschluss.de