Kfz-Betriebe sichern sich mit dem Serviceangebot der Abgasuntersuchung eine große Kundennachfrage, denn eine regelmäßige Abgasuntersuchung (AU) ist für jeden Kfz-Halter gesetzlich vorgeschrieben.
Schulungen zur Durchführung der Abgasuntersuchung an Kraftfahrzeugen gemäß § 29 i.V.m. Anlage VIII StVZO müssen alle 36 Monate wiederholt werden.
Ihr Vorteil
Mit Ihrer Befähigung zur Durchführung der Abgasuntersuchung erlangen Sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Für Ihren Betrieb werden Sie als zentraler Ansprechpartner und Fachmann für die AU unentbehrlich.
Zielgruppe
Fachkräfte und verantwortliche Personen für die Durchführung der Abgasuntersuchungen im Sinne des § 29 in Verbindung mit Anlage VIII StVZO
Voraussetzungen
Ausbildung in einem anerkannten Kfz-Beruf bzw. Dipl.-Ing. mit mind. 18 Monaten Tätigkeit im Kfz-Bereich (Wartung und Reparatur).