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Verbesserte Förderung für Weiterbildungen

Die aktuellen Förderungsprogramme

 

Gutscheine, Prämien, Stipendien? Egal ob angestellt, arbeitslos oder Berufsrückkehrer – profitieren Sie von einer finanziellen Unterstützung für Ihre Weiterbildung. Der Bund fördert beispielsweise über die Bildungsprämie oder das Aufstiegs-BAföG (bisher Meister-BaföG) das Lern-Engagement seiner Bürger, und in den Ländern gibt es zum Teil spezielle Förderprogramme. Hier finden Sie einen Überblick über Möglichkeiten, zu denen Sie das BBZ Mitte Team gerne berät und Sie bei der Antragstellung unterstützt.

 
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Statt Meister-BAföG jetzt Aufstiegs-BAföG

Was wird gefördert?

Neben den klassischen Vorbereitungslehrgängen auf die Meister-Prüfung sind auch andere Aufstiegsfortbildungen förderbar, zum Beispiel die Weiterbildung zum geprüften Fachwirt IHK oder geprüften Betriebswirt IHK.
Hierbei können

  • Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Teilnahme an Vollzeit-Lehrgängen
  • Zuschuss Kinderbetreuung für Alleinerziehende

Wer wird gefördert?

Personen, die eine Aufstiegsfortbildungen absolvieren, die eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss vorweisen können.

Wie hoch ist die Förderung?

50 Prozent der Kosten werden als Zuschuss gewährt. Die restlichen 50 Prozent können als Darlehen beantragt werden. Nach bestandener Prüfung werden auf Antrag von der rückzahlungspflichtigen Darlehenssumme weitere 50 Prozent erlassen. Weitere Förderungen sind möglich (zum Beispiel Unterhaltsleistungen bei Vollzeit-Lehrgängen).

Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Fortbildungskosten bei der Steuer absetzen

Bei beruflichen Fortbildungsmaßnahmen sind alle Kosten von der Steuer voll abzugsfähig. Werden die Kosten vom Arbeitgeber getragen, dann können sie von diesem als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Werden die Kosten vom Teilnehmer selbst getragen, dann können sie von diesem in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden."

Als Werbungskosten gelten beispielsweise:

  • Fachliteratur
  • Prüfungsgebühren
  • Arbeitsmittel
  • Lehrgangskosten
  • Reise- und Übernachtungskosten

 

Weitere Infos unter www.vlh.de

 

Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen

Erhalten Sie Unterstützung bei den Kosten 

Was wird gefördert?

Weiterbildungen, die für die berufliche Eingliederung oder für die Abwendung drohender Arbeitslosigkeit notwendig sind. Übernommen werden Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen. Bildungsträger und die Weiterbildungsmaßnahme müssen nach AZAV zertifiziert sein.

Wer wird gefördert?

Arbeitslose oder von Arbeitslosigikeit bedrohte Arbeitnehmer/innen mit Qualifizierungsbedarf.

Wie hoch ist die Förderung?

Übernommen werden Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen (zum Beispiel Lehrgangs- und Prüfungskosten, Fahrt- und bei Bedarf auch Unterbringungskosten, Kinderbetreuungskosten).

Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Maßnahme liegt im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Amt für Grundsicherung (Kreisjobcenter).

Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de

 

Der Prämiengutschein

Was wird gefördert?

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro.

Wer wird gefördert?

  • Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind
  • Sie sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal  20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Wie hoch ist die Förderung?

50 Prozent der Lehrgangskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Den Prämiengutschein erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle z.B.:


Sie erhalten Ihren Prämiengutschein nach einer persönlichen und kostenlosen Bildungsberatung bei:
Hessencampus Fulda - Bildungsberatungszentrum, Herrn Bern Kromp und Herrn Peter Hille, Am alten Schlachthof 4, 36037 Fulda, Telefon 0661 5800 222, info@hessencapmus-fulda.de

Weitere Infos unter www.hessencampus-fulda.de  oder www.bildungspraemie.info

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Was wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger dabei, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Die Begabtenförderung ist zugleich eine Anschubfinanzierung für die eigenständige Weiterbildung und fördert so die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen.
 

Wer wird gefördert?

Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert wurde.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen die Bewerber grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Es bestehen drei Möglichkeiten, die Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  • 1. Ergebnis der Berufsabschlussprüfung (mindestens 87 Punkte beziehungsweise Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
  • 2. besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Plätze 1 bis 3) oder
  • 3. begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Bewerber entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
Ausnahme: Förderung ist auch bei Arbeitslosigkeit möglich – wer arbeitslos ist, kann sich auch für das Programm bewerben. Die Voraussetzung: Nachweis der Arbeitslosigkeit und Belege, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Ansprechpartner: Wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen hat, wendet sich an die für die Bewerbung zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen war.
Es handelt sich um Bundesmittel, die in begrenztem Umfang je Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Eine frühzeitige Beantragung ist ratsam.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung umfasst Zuschüsse für Kosten von fachlichen oder außerfachlichen anspruchsvollen Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 6.000 Euro, verteilt über drei Jahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können bezuschusst werden.

Weitere Infos unter www.sbb-stipendien.de

Hessen-Intiative: ProAbschluss

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Maßnahmen mit Gesamtkosten über 1.000 Euro, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem anerkannten Berufsabschluss hinführen.
  • Eine Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des Förderprogramms „Qualifizierungsscheck“ ist jede Maßnahme, die inhaltlich in sich abgeschlossen ist sowie einzeln gebucht und einzeln bezahlt wird.
  • Es ist möglich, mehrere verschiedene Maßnahmen bei demselben Weiterbildungsanbieter zu bündeln und hierfür einen Qualifizierungsscheck einzusetzen. Voraussetzung ist, dass alle Maßnahmen zum Weiterbildungsziel passen.
  • Sämtliche Maßnahmen müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Qualifizierungsschecks (sechs Monate nach der Ausstellung) begonnen werden. Maßgeblich ist dabei das auf dem Scheck aufgedruckte Datum. Im Falle des Beginns einer Qualifizierungsmaßnahme vor dem Ausstellungsdatum ist eine Förderung ausgeschlossen.

Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich.

  • Eine erneute Förderung ist erst nach der Abrechnung des vorherigen Qualifizierungsschecks möglich.
  • Förderfähig sind neben der Teilnahme- auch die  Prüfungsgebühren der Qualifizierung sowie vorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel die Feststellung praktischer Fertigkeiten), sofern sie vom Anbieter der Bildungsmaßnahmen mit einer Rechnung abgerechnet werden.

Wer wird gefördert?

Sie können die Förderung unter folgenden Voraussetzungen erhalten:

  • Sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder geringfügig beschäftigt (nicht nur kurzfristig und Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie Sozialversicherungsbeiträge) und
  • haben Ihren Hauptwohnsitz in Hessen und
  • sind mindestens 27 Jahre alt und
  • haben keinen beruflichen Abschluss oder
  • üben eine Tätigkeit aus, für die Sie keinen Berufsabschluss haben, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als vier Jahre zurückliegt

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Höchstfördersumme beträgt 4.000 Euro beziehungsweise 50 Prozent der Teilnahme- und Prüfungsgebühren. Sie können auch Weiterbildungsmaßnahmen buchen, die insgesamt mehr als 8.000 Euro kosten. In diesem Fall müssten Sie dann aber mehr als die Hälfte der Kosten tragen, weil der Förderbetrag auf maximal 4.000 Euro begrenzt ist.
  • Gefördert werden Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro, die als  Nachqualifizierung zu einem Berufsabschluss hinführen.
  • Bei einer einfachen Entfernung über 50 Kilometer zwischen Wohn- und Qualifizierungsort wird zusätzlich einmalig pro Qualifizierungsscheck eine Fahrtkostenpauschale von 105 Euro gezahlt.

Alle individuellen Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bildungspoints von ProAbschluss. Kontakt über:
Weiterbildung Hessen e.V. Frankfurt am Main, Telefon 069 5979966-0

Weitere Infos unter www.wb-hessen.de  oder www.proabschluss.de

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) der Bundesagentur für Arbeit soll die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer intensiviert und somit das Qualifizierungsniveau verbessert werden. Ziel des Programms ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Vermeidung von Entlassungen.

Arbeitnehmern können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (zum Beispiel Fahrkosten) gewährt werden.

Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn

  • ein gering qualifizierte Beschäftigter im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erwirbt und
  • wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.

Der Arbeitsentgeltzuschuss kann bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit erbracht werden.

Wer wird gefördert?

Geringqualifizierte Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.


1. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss zum Nachholen eines Berufsabschlusses.  Dies gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann (auch Pflege- und Erziehungszeiten werden berücksichtigt).

2. Förderung von älteren Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten (KMU) wenn

  • sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
  • sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,
  • der Betrieb weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt,
  • die Maßnahme außerhalb des Betriebes durchgeführt wird und
  • der Träger und die Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei geringqualifizierten Beschäftigten, die an Weiterbildungen teilnehmen, welche zu einem Berufsabschluss führen (zum Beispiel Umschulungen, Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen), werden die notwendigen Lehrgangskosten in voller Höhe erstattet. Dies gilt unabhängig von der Betriebsgröße.

Bei sonstigen Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen übernehmen die Agenturen die Lehrgangskosten nur anteilig:

  • bis zu 75 Prozent bei älteren Beschäftigten, bei denen die Schulungszeit zumindest teilweise in die übliche Arbeitszeit fällt und
  • bis zu 50 Prozent in allen anderen Fällen, wenn der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten trägt.

Bei der Beantragung der Fördermittel unterstützt Sie der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur:
Agentur für Arbeit, Arbeitgeberservice, Rangstraße 4, 36037 Fulda, Telefon 0661 17-377

Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de

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