Praxisgerechte Umsetzung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 für Vertriebsmitarbeiter, Einkäufer & Co.

Die Maschinenverordnung ist der Rahmen zur Sicherheit von Maschinen. Er enthält unter anderem die Pflichten der Hersteller, die Maschinen in Verkehr bringen oder für den Eigengebrauch nutzen wollen. Im Seminar lernen Sie, welche Voraussetzungen für die Inverkehrbringung bzw. Inbetriebnahme erfüllt sein müssen, und was beachtet werden muss, wenn Maschinen vor bzw. nach der Inverkehrbringung bzw. Inbetriebnahme verändert oder deren Standort verlagert werden soll.

 

Zielgruppe

Personen aus dem Änderungsmanagement, Vertriebsmitarbeiter, Einkäufer, Projektleiter, Projektingenieure, Betreiber von Maschinen und verketteten Maschinenanlagen, Führungs- und Fachkräfte Mechanische Konstruktion, Technische Redakteure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Geschäftsführung


Termine

Für dieses Seminar sind keine Termine vorhanden.
  • Grundregeln der CE-Kennzeichnung
  • Die Maschinenverordnung im Überblick
  • Pflichten der Hersteller
  • Hersteller- vs. Betreiberpflichten
  • Wann ist ein Produkt eine Maschine, eine unvollständige Maschine oder eine Gesamtheit von Maschinen?
  • Auf was sollten Vertriebsmitarbeiter, Einkäufer & Co. achten?
  • Wesentliche Veränderungen von Maschinen – endlich gesetzlich geregelt!
  • Einsatz von gebrauchten Komponenten (Retooling) für Neuanlagen
  • Verlagerungen von Maschinen innerhalb und außerhalb der EU

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