IHK Fachkraft Zeltmontage
Maßgeschneidert nach ITRS-Standards
Im Rahmen der Kooperation zwischen dem ITRS (Industrieverband Technische Textilien-Rollladen-Sonnenschutz e.V. und der BBZ Mitte GmbH, wurde der bundesweit einmalige IHK-Zertifikatslehrgang „IHK Fachkraft Zeltmontage“ konzeptioniert, um aktiv frisch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen bzw. zu entwickeln. Die Lehrgangsinhalte sind nach aktuellen Standards der Zelttechnik-Branche und werden durch erfahrene und qualifizierte Dozenten vermittelt.
Der Zertifikatslehrgang „IHK-Fachkraft Zeltmontage“ bietet umfassende Kenntnisse, sodass sowohl die frischen Mitarbeiter als auch die Quereinsteiger die Basiskenntnisse für Ihre Zukunftsaufgaben fundiert lernen. Dieser Lehrgang vermittelt theoretisches und praktisches Wissen und Können. Die Schwerpunkte liegen in den Grundlagen Zelt wie z.B. Baubuch, Statik, Bodenarten, Zeltformen, Materialien, Verankerungsmöglichkeiten, um Unterbau und Montage. Ebenfalls werden die Arbeitssicherheit, Veranstaltungssicherheit, Grundlagen der Metallverarbeitung, Grundlagen der elektrischen Handwerkzeuge, Textilkonfektion und Kommissionieren unterrichtet.
VORAUSSETZUNGEN:
Motivation und Verständnis der technischen Grundlagen
Zeiten
1. Block: 03.02.2025 bis 21.02.2025
2. Block: 10.03.2025 bis 21.03.2025
Unterrichtszeiten: von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass auch eine 100 % Förderung eines Bildungsgutscheines nicht die kompletten Kursgebühren deckt.
Der Differenzbetrag ist vom Rechungsempfänger zu übernehmen.
Unterrichtsform
Standort
Der Lehrgang besteht aus der Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in zwei Modulen I und II. Das Modul I dauert 15 Tage und umfasst 120 UE; das Modul II dauert 12 Tage mit 96 UE. Am Ende jedes Moduls erfolgt eine Prüfung zur Lernkontrolle; jeweils 50 Prozent ergeben die Endbewertung. Der praktische Teil besteht sowohl aus Unterrichten in den Werkstätten als auch Betriebsausflüge bei Fachfirmen.
I.1. Grundlagen Zelt (88 UE)
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- Baubuch
- Zelte
- Verankerung
- Unterbau
- Reinigung
- Ausstattungsmöglichkeiten
- Montage
I.2. Arbeitssicherheit (24 UE)
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- Grundlagen
- Ladungssicherung
- Be- und Entladen
- Arbeiten in Höhe
- Arbeiten unter schwebenden Lasten
I.3. Veranstaltungssicherheit (8 UE)
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- Einführung
- Vertiefung
- Sicherheitskonzepte in der Praxis
- Blitzschutz
II.1. Grundkurs Metallverarbeitung (40 UE)
- Theoretische Grundlagen
- Unfallverhütungsvorschriften und Persönliche Schutzausrüstung
- Maße aus technischen Zeichnungen übertragen Anreißen, Körnen, Kennzeichnen)
- Herstellen von Bauteilen mit manuellen Handwerkzeugen (Sägen, Feilen)
- Qualitätskontrolle der gefertigten Bauteile durch Messen und Lehren
- Herstellen von Bohrungen und Gewinden, Reiben und Senken Biegen und Kanten von Blechen
- Schnittdaten ermitteln
- Blechbearbeitung
II.2. Grundkurs elektronische Handwerkzeuge (16 UE)
- Theoretische Grundlagen
- Unfallverhütungsvorschriften und Persönliche Schutzausrüstung
- Sägen, Bohren, Trennen mit elektronischen Handwerkzeugen
- Verbindungen mit Schraube und Dübel in unterschiedlichen Baumaterialien herstellen
- Maßgenauer Zuschnitt unterschiedlicher Profile mit Säge und Winkelschleifer
- Herstellen von Nietverbindungen
II.3. Grundkurs Textilkonfektion (16 UE)
- Zuschnitt
- Schweißen von Planenstoffen und technischen Textilien
- Anschweißen eines Keders
- Reparaturarbeiten
II.4. Kommissionieren (16 UE)
- Lagersysteme und Lagertechnik
- Unfallverhütung
- Lagern im Logistikprozess
- Prozesse im Lager, Prozesse verbessern
- Auftragsabwicklung und Kommissionierung
- Warenausgang
- Warenbestände
- Die Wichtigkeit von Ordnung und Sauberkeit
- Wirtschaftlichkeitsfaktor Lager
II.5. Zukunft der Zeltbranche (8 UE)
- Ausblick
- Recycling
- Nachhaltigkeit
Zusatzgebühren
Inkl. Prüfungsgebühren
Bildungsgutschein
Dieser Lehrgang ist AZAV-zertifiziert. Die Kosten können durch die Agentur für Arbeit übernommen werden, wenn Sie dort einen Bildungsgutschein erhalten. Einen Bildungsgutschein erhalten in der Regel Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen mit entsprechendem Qualifizierungsbedarf. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Maßnahme liegt im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Amt für Grundsicherung (Kreisjobcenter).